Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung

Berlin

Wann besteht der Bedarf einer Prüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung in Berlin?

Ab dem 1. Juli 2011 gilt das 4-Augen-Prinzip nach der EnEV Durchführungsverordnung Berlin. Das heißt, es ist erforderlich, dass die Nachweise über die Einhaltung der EnEV Verordnung zusätzlich von einem Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung überprüft werden müssen.

Und zwar bei der Neuerrichtung, Erweiterung ab 50m² zusätzlicher Nutzfläche und Änderung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen.

Brandenburg

Eine Prüfung der Nachweise über die Einhaltung der EnEV Verordnung ist in Brandenburg nur bei Sonderbauten erforderlich, soweit sie in den Anwendungsbereich des § 1 EnEV fallen und die Nachweise nicht von einem Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung aufgestellt wurden.

Der Ablauf einer EnEV Überprüfung:

  • Phase I dient der Überprüfung der ausgestellten EnEV Nachweise.
  • Phase II überprüft die Bauausführung und
  • Phase III umfasst die Abschlussprüfung und die Energieausweisprüfung.

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